Läuteordnung
Die Gemeinde Rickert und die Kirchengemeinde in Büdelsdorf und Rickert haben sich auf folgende Läuteordnung für die Rickerter Glocke an der Ortsbegegnungsstätte geeinigt.
Die Glocke soll läuten:

- Jeden Sonnabend um 18:00 Uhr zum Wochenschluss.
Dauer 5 Minuten.
- Zu jedem Gottesdienst vor Beginn, zum Vaterunser und zum Ende.
Dauer 5 Minuten.
- Im Falle, daß eine Rickerter Bürgerin oder ein Rickerter Bürger (unabhängig von der Konfession) verstorben ist, soll den Angehörigen die Möglichkeit eines Erinnerungsläutens gegeben werden. Der Wunsch ist an den/die Pastor(in) oder an den/die Bürgermeister(in) heranzutragen.
Geläutet wird dann in Absprache vor der Trauerfeier/Beisetzung an einem der Tage von Montag bis Freitag um 18:00 Uhr.
Dauer 5 Minuten.
- Zum Jahreswechsel am 31.12 um 24:00 Uhr.
Dauer 5 Minuten.
- Am Buß- und Bettag um 12:00 Uhr.
Dauer 5 Minuten.
- Zu besonderen festlichen Anlässen der Gemeinde in Absprache zwischen Gemeindevertretung und Kirche.
Dauer 5 Minuten.
So klingt das Glockengeläute.
Inschrift der Rickerter Glocke:
Siehe ich bin bei euch alle Tage,
bis an der Welt Ende (Mt 28,20).
Gewidmet den Einwohnern der Gemeinde Rickert.
Anno 2000